Selbstbehalt
Erklärung:
Ist die Franchise bezahlt, muss der Patient in der Grundversicherung, vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 10% übernehmen. Allerdings nur bis zu einem Maximum von 700 Franken. Für Kinder unter 18 Jahren gilt die 10-Prozent-Regelung ebenfalls, allerdings mit einem Maximalbetrag von 350 Franken. Bei Zusatzversicherungen steht es der Krankenkasse frei, ob und welcher Betrag als Limite eingesetzt wird. Siehe auch Prämie, Franchise und Kostenbeteiligung bei Spitalaufenthalt.
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