Versicherungsjahr
Erklärung:
Das Versicherungsjahr einer Krankenkasse dauert in der Regel vom 1. Januar bis am 31. Dezember des gleichen Jahres. Die Mindestvertragsdauer in der Grundversicherung beträgt 1 Jahr. Es kann also nicht mitten im Jahr die Krankenkasse gewechselt werden. Wer die Krankenkasse wechseln will, muss dafür sorgen, dass die Kündigung bis am 31. November, resp. Dem letzten Arbeitstag davor, bei der Krankenkasse eingetroffen ist. Die Kasse ist unter Einhaltung dieser Frist jederzeit kündbar, also auch ohne Ankündigung einer Prämienerhöhung, wie das vor einigen Jahren noch der Fall war. Für den Beitritt zu einer neuen Kasse hat man nun bis Ende des laufenden Jahres Zeit. Wer diese Frist verpasst, wird automatisch bei der alten Kasse weiterversichert und bleibt dieser gegenüber Prämienpflichtig.
Für Zusatzversicherungen gelten die im Vertragswerk vereinbarte Fristen, so auch die eventuell auf 6 Monate verlängerte Kündigungsfrist. Wer im Juni aber noch unsicher ist, ob die Zusatzversicherung später noch gebraucht wird, kann die Zusatzversicherung per Ende Jahr vorsorglich kündigen und erst später eine neue Police (auch beim gleichen Anbieter) abschliessen.
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